ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES GASTHAUSES & PENSION "ZUR QUELLE"

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsabschluss
§ 3 Zimmerbereitstellung
§ 4 Mietpreis und Bezahlung
§ 5 Stornierung durch den Vertragspartner
§ 6 Rücktritt oder Kündigung seitens der Pension
§ 7 Haftung und Verjährung
§ 8 Änderung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen
§ 9 Nebenabreden und Teilunwirksamkeit
§ 1 GELTUNGSBEREICH

1.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die das Gasthaus + Pension "Zur Quelle" in Halle/Saale (im Folgendem "Pension") gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden "Vertragspartner") erbringt. Die Leistungen besehen insbesondere in der entgeltlichen Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, dem Verkauf von Speisen und Getränken, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Pension. Die Pension ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
2.) Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten, wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit der Pension abgeschlossen werden.
3.) AGB´s des Vertragspartners finden keine Anwendungen, auch wenn die Pension diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen. AGB des Vertragspartners finden nur dann Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS

1.) Der Vertrag über die Vermietung von Räumlichkeiten kommt durch mündliche oder schriftliche Absprache, die auch mit Dritten erfolgen kann, zustande.
2.) Besteller und Nutzer haften als Auftragsgeber für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gesamtschuldnerisch.
3.) Eine Unter- bzw. Weitervermietung der angemieteten Räumlichkeiten, sowie deren Nutzung zu anderen als wie zu den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Pension.

§ 3 ZIMMERBEREITSTELLUNG

1.) Der Vertragspartner erwirbt Anspruch auf die Bereitstellung, der im Vertrag genannten Zimmer.
2.) Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf früherer Bereitstellung. Die Zimmer werden bis 20:00 Uhr bereitgehalten. Erfolgt in dieser Zeit die Anreise nicht, so werden die Zimmer wieder freigeben, es denn der Vertragspartner informiert die Pension vor Ablauf der Frist von einer späteren Anreise.
3.) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension bis 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100%.

§ 4 MIETPREIS , BEZAHLUNG

1.) Die Preise der Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste der Pension, soweit keine Buchungsbestätigung mit einem abweichenden Preis vereinbart wurde. Sämtliche Preise verstehen sich mit der z.Z.. gültigen Umsatzsteuer. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so hat die Pension das Recht,
Preiserhöhungen bis maximal 10% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistung können zu Veränderungen der Preise führen. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung sowie die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
2.) Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt die Pension, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe bis zu 100% der noch aus- stehenden Zahlung abhängig zu machen.
3.) Rechnungen sind grundsätzlich sofort in bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Die Pension ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.
4.) Wird ausnahmsweise eine Rechnung versendet, so gilt diese spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Rechnungen sind 4 Tage nach Zugang fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln von z.Z. 8% , bei Verbrauchern von 5% über dem Basiszins. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,-€ geschuldet.

§ 5 LEISTUNGSSTORNIERUNG DURCH DEN VERTRAGSPARTNER

1.) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung des Vertragspartner hat dieser eine Vertragsstrafe zur Regulierung des entstandenen Schadens zu zahlen.
I.) Keine Vertragsstrafe, wenn eine schriftliche Stornierung bis 45 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes der Pension zu geht.
II.) Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Preises der bestellten Leistung, wenn eine schriftliche
Stornierung bis 20 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes der Pension zu geht.
III.) Vertragsstrafe in Höhe von 75% des Preises der bestellten Leistung, wenn eine schriftliche
Stornierung bis 9 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes der Pension zu geht. Nach Ende dieser
Frist ist der volle Preis der bestellten Leistung zu zahlen.

§ 6 RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG SEITENS DER PENSION

1.) Die Pension ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314 BGB) berechtigt wenn,
I.) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt,
II.) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt oder anderer von der Pension
nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist,
III.) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht,
IV.) die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in
der Öffentlichkeit gefährden kann.
2.) Die Pension hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch die Pension begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch der Pension auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

§ 7 HAFTUNG DER PENSION / EINGEBRACHTE GEGENSTÄNDE / VERJÄHRUNG

1.) Die Pension haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
2.) Eine Haftung der Pension für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
3.) Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch die Pension eingesetzte Unternehmen, ihrer Subunternehmen und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn die Pension eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
4.) Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel sofort nach Kenntnisnahme des Mangels in der Pension anzuzeigen.
5.) Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.
6.) Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz auf einem Pensionsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehenden Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend.
7.) Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendung für die Gäste werden mit größter Sorgfalt behandelt. Die vorstehenden Abs. 1 bis 4 gelten entsprechend.
8.) Zurückgebliebene Sachen der Vertragspartner / Übernachtungsgäste werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten der Vertragspartner nachgesandt. Die Pension bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

§ 8 ÄNDERUNG DER TEILNEHMERZAHL BEI VERANSTALTUNGEN

Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Wird uns eine Verringerung der Teilnehmerzahl nach dieser Frist mitgeteilt, so sind auch die bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistungen zahlbar.

§ 9 NEBENABREDEN UND TEILUNWIRKSAMKEIT

1.) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension
2.) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
3.) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.